Apothekenabschlag (Rabatt)
In der Gesundheitswirtschaft:
pharmacy discount
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) erhöht den Abschlag, den die Krankenkassen von den Apotheken für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel erhalten, seit 1. April 2007 von zwei Euro auf 2,30 Euro je Arzneimittel. Für sonstige Arzneimittel beträgt der Rabatt fünf Prozent des Abgabepreises. Der Rabatt setzt voraus, dass die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse beglichen wird.
Grund für den Rabatt ist der Sicherstellungsauftrag der Apotheken zur Arzneimittelversorgung der Versicherten und das ausgeschlossene Risiko des Zahlungsausfalls. Der Rabatt findet auch beim Arzneimittel-Versandhandel Anwendung.
§ 130 SGB V
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