Arzneimittelsicherheit
In der Gesundheitswirtschaft:
drugs security
wird in Deutschland durch ein umfassendes System des Arzneimittelsicherheitsrechts (Recht des Apothekenwesens, Haftungsrecht, Heilmittelwerbegesetz), insbesondere das Arzneimittelgesetz gewährleistet. Es beinhaltet Instrumente der Arzneimittelsicherheit wie z.B. die Überprüfung der Arzneimittelherstellung, Zulassungsvoraussetzungen, Gefährdungshaftung für Arzneimittelschäden, Maßnahmen der Qualitätskontrolle (Good Manufacturing Practice) und die Kontrolle von Arzneimittelrisiken durch einen Stufenplan.
Auch die Packungsbeilage (Beipackzettel) dient durch die Aufklärung des Patienten über Neben-, Wechselwirkungen und Dosierung der Arzneimittelsicherheit. Für die Betriebs- und Produktüberwachung sind die Bundesländer zuständig, für die Zulassung von "normalen" Arzneimitteln das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Paul-Ehrlich-Institut für Blutprodukte und Impfstoffe sowie für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, die Arzneimittelbehörde der Europäischen Union.
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