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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Zahlschein

Zahlschein werden grundsätzlich von solchen Kunden herausgegeben, die Rechnungen verschicken. Der Zahlungsempfänger kann durch Vorgabe des Empfängerkontos und der Verwendungszweckangaben (z. B. Kundennummer) seinen Zahlungseingang gezielt steuern und einfacher auswerten. Der Zahlungspflichtige ergänzt den weitestgehend bereits ausgefüllten Zahlschein nur noch um wenige Angaben: Auftraggeber, Kontonummer und Bankverbindung. 1 Im halbbaren Zahlungsverkehr Formular für Bareinzahlungen auf Konten bei Banken, sowohl auf das eigene als auch auf fremde. Zumind. bei Einzahlungen auf fremde Konten erheben die Banken eine Zahlscheingebühr. Die Bankwirtschaft hat einen einheitlichen Zahlschein entwickelt, mit dem Einzahlungen bei jeder Bank getätigt werden können. Der Zahlschein kann auch als Überweisungsauftrag verwendet werden (neutraler Überweisungszahlschein). 2. Überweisungsauftrag bei der Bundesbank für Überweisungen zu Gunsten eines Kontos bei einer ihrer Stellen; bei Bareinzahlungen bei einer Bundesbankfiliale Überweisungsauftrag zu Gunsten eines Kontoinhabers; als Auszahlungsauftrag, wenn der Zahlungsempfänger kein Konto bei einer Bundesbankstelle hat.



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