Münzgeld
(MÜNZEN)
Münzen werden als gesetzliches Zahlungsmittel neben Banknoten im Auftrag des Staates geprägt. In Deutschland durch die Bundesregierung (gem. Art. 73 Grundgesetz). Dieses staatliche Recht nennt man Münzregal. Man unterscheidet zwischen Kurant- und Scheidemünzen. Bei Kurantmünzen entspricht der Nennwert dem Metallwert. Bei Scheidemünzen, die zzt. in Deutschland im Umlauf sind, liegt der Metallwert unter dem Nennwert.
Siehe auch: Goldmünzen
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