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			     gesetzliches Zahlungsmittel
			
			
			
			
                      Legaltender. Mit gesetzlichem Annahmezwang ausgestattetes Zahlungsinstrument (Geld), mittels dessen der Schuldner seine Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger rechts- und endgültigtilgen kann. Damit verbunden ist auch die heute alsselbstverständlich empfundene Annahmeverpflichtungzum Nennwert des Zahlungsmittels (Geldes), der gesetzliche Annahmezwang. Zu unterscheiden: unbeschränktegesetzliche Zahlungsmittel, die stets in voller Höhe anzunehmen sind (Banknoten), und beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, die nur - zumind. von Privaten - biszu bestimmten Höchstbeträgen angenommen werdenmüssen (ggf. Scheidemünzen). Der Euro gehört zu Ers-teren.  
 
                    
			
			
			
			
                    
                     
 
                    
                        
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