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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Genossenschaftsbanken

Die Genossenschaftsbanken haben als Rechtsform - wie der Name schon sagt - eine Genossenschaft. Anteilseigner sind also die Mitglieder, die Genossen. Unter einer Genossenschaft versteht man den Zusammenschluss mehrer Personen zur Förderung gleicher wirtschaftlicher Interessen mittels gemeinsamem Geschäftsbetrieb.

Genossenschaftsbanken gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Damals Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen auf den Gedanken, auf dem Prinzip der gegenseitigen Hilfe in einem Verein gleichberechtigter Mitglieder Kredite zu vergeben. Schulze-Delitzsch zunächst für das Kleingewerbe, Raiffeisen für den ländlichen Kreis. Aus diesen Kreditgenossenschaften entwickelten sich die Genossenschaftsbanken, heute besser bekannt als Volksbanken, Raiffeisenbanken oder Beamtenbanken. Genossenschaftsbanken sind Universalbanken. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Vergabe von langfristigen Krediten.

Genossenschaftsbanken sind oft sehr klein. Die Nachteile, die ihnen daraus erwachsen, werden auf regionaler Ebene von drei genossenschaftlichen Zentralbanken ausgeglichen. An der Spitze der Genossenschaftsbanken steht die DZ-Bank Bank AG (Internet: www.dzbank.de) in Frankfurt am Main.

Zum genossenschaftlichen Verbund gehören zum Beispiel auch die Bausparkasse Schwäbisch Hall (Internet: www.schwaebisch-hall.de) und die R&V-Versicherungen (www.ruv.de).

Genossenschaftsbanken gehören zu den sog. Universalbanken im deutschen Bankenbereich, ebenso wie die Sparkassen und die Kreditbanken. Sie sind Kreditinstitute nach § 1 KWG. Zielstellungen von Genossenschaften, deren Mitgliederanzahl nach oben offen ist, ist es, durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern.



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