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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Homebanking

Telefon- oder Telebanking, Online- oder Internetbanking sind Varianten des Privatkundengeschäfts der Banken und Sparkassen. Es stellt für den Verbraucher als "Homebanking" eine Alternative zum Filialgeschäft dar.

Telebanking war der erste Versuch, den Bankkunden sowohl räumlich als auch zeitlich von den Filialen der Kreditinstitute unabhängig zu machen. Hinzu kamen durch die neuen Technologien noch Internet- beziehungsweise Onlinebanking. Statt für jedes Bankgeschäft zur nächsten Filiale zu gehen, kann der Kunde so die meisten Geschäfte per Telefon und Fax oder über das Internet erledigen. Hiermit kommt man dem Wunsch vieler Kunden entgegen, ihre Bankgeschäfte nach Feierabend am Wochenende und von der eigenen Wohnung aus als Homebanking oder von unterwegs per Mobiltelefon oder tragbarem Computer zu erledigen.

Um am Telebanking teilnehmen zu können, muss zwischen Kunde und Bank ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden, der dem Kunden gestattet seine Geschäfte von zuhause abzuwickeln und es der Bank erlaubt, Aufträge auf diesem Weg entgegenzunehmen und Informationen zu übermitteln.

Durch die neuen Technologien konnten sich auch ganz neue Banken durchsetzen: Direktbanken. Sie haben keine oder nur wenige Filialen und der gesamte Geldtransfer wird per Telefon oder Fax oder über das Internet abgewickelt.

Größtes Hindernis sowohl für das Internetbanking als auch für den Online-Zahlungsverkehr sind Sicherheitsmängel in der Datenübertragung. Dem versuchen die Kreditinstitute durch Techniken wie Homebanking Computer Interface (HBCI) und besonders gesicherte Übertragungsverfahren wie "Secure Electronic Transaction" (SET) und "Secure Socket Layer" (SSL) abzuhelfen. Beim HBCI-Standard wird mit digitalen Signaturen gearbeitet, beispielsweise einer Chip-Karte. Das ältere, aber immer noch gebräuchliche Verfahren des Online-Bankgeschäft arbeitet mit TAN und PIN: Man erhält eine eindeutige Transaktionsnummer (TAN) und muss sich darüber hinaus durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) ausweisen.



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