Kurspflege
Interventionen am Kapitalmarkt bzw. der Börse zur Regelung und Stützung der Wertpapierkurse, vor allem zur Verhinderung allzu heftiger Zufallsschwankungen. Sie werden i.d.R. von den Konsortialbanken vorgenommen, also von den gleichen Banken, die auch die Emission und die Börseneinführung der betreffenden Wertpapiere durchgeführt haben. Die Kurspflege, über die meist in den Konsortialverträgen Abreden über Ausmaß und Zeitpunkt vereinbart werden, geht auf Rechnung der Emittenten, mit Ausnahme von Aktien, bei denen wegen des grundsätzlichen Verbots des Erwerbs eigener Aktien eine Kurspflege nur auf eigene Rechnung der Konsortialbanken möglich ist. Kurspflege ist bei Anleihen insbesondere dann erforderlich, wenn beabsichtigt ist, in absehbarer Zeit eine weitere Anleihe herauszugeben. Generell erhöht die Kurspflege die Fungibilität (Handelbarkeit, Verfügbarkeit) eines Wertpapiers. Sie wird in Anpassung an die Marktlage flexibel und nicht starr betrieben. Siehe auch: Kursintervention
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