Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Scheingewinn

(engl. sham profit, sham gains) Der Scheingewinn ist Teil des nominell ermittelten Gewinns, der unter dem Gesichtspunkt realer Erfolgsermittlung (p Erfolgsrechnung) Aufwand darstellt. Die Beurteilung dessen, was als Scheingewinn anzusehen ist, hängt von der Einstellung des Betrachters zur notwendigen Substanzerhaltung bzw. Kapitalerhaltung (Kapital) ab. In Zeiten steigender Güterpreise (Inflation) führt die Abrechnung des Güterverbrauchs auf der Grundlage von historischen Anschaffungswerten dazu, dass eine Ersatzbeschaffung verbrauchter Güter nicht allein aus den Aufwandsgegenwerten möglich ist. Hierzu sind auch Teile des Gewinns heranzuziehen; anders ausgedrückt: Aus dem Blickwinkel der Substanzerhaltung ist nicht der Nominalgewinn, sondern nur der Substanzgewinn eine entnahmefähige Größe. Die bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen auftretende Differenz zwischen beiden, der «Preissteigerungsgewinn» (G. Wöhe), wird allgemein Scheingewinn genannt (siehe Abbildung).

In der Betriebswirtschaftslehre sind verschiedene Konzeptionen zur notwendigen Betriebserhaltung entwickelt worden; entsprechend gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Umfang des Scheingewinns. Gegensätzliche Auffassungen werden in folgenden Fragen deutlich: Soll bei der Erfolgsermittlung der Ersatz verbrauchter Güter durch identische Güter unterstellt werden oder folgt die Wertkonzeption der Vorstellung von einer Ersatzinvestition auf neuestem Stand der Technologie? Wegen der Unsicherheiten bei der Wertfindung auf der Grundlage von Wiederbeschaffungswerten und den sich daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gewinnermittlung ist der deutsche Gesetzgeber den Anregungen zur Ausschaltung von Scheingewinnen bei der Erfolgsermittlung nicht gefolgt. Aus seiner Sicht ist die Substanzerhaltung keine Frage der Gewinnermittlung, sondern eine Anforderung an die zweckmäßige Gewinnverwendung. Treten in einer Rechnungsperiode Preissteigerungen ein, führt dies im Jahresabschluss der Unternehmung zum Ausweis von Preissteigerungs- oder Scheingewinnen, wenn der Betrieb seine zum gestiegenen Absatzpreis verkauften Güter noch zu relativ niedrigen Beschaffungspreisen eingekauft hat. Bedeutsam für die Aktienanalyse.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Scheinbewegung
 
Scheinkorrelation
 
Weitere Begriffe : CoUateralizedbond-Exchange | Kursstützung | Teilzahlungskredit, nicht organisierter
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.