Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Kapitalerhaltung

(engl. maintenance of capital) Unter Kapitalerhaltung versteht man die Verfügung über die Kapitalerträge ohne Rückgriff auf den Kapitalstock (Kapital). Bei langfristiger Auszahlung nur der durchschnittlichen Kapitalerträge bleibt der Kapitalstock nominell erhalten. Bei 4 Inflation wird sein Wert real jedoch verringert. Man trennt deshalb zwischen nomineller Kapitalerhaltung und realer Kapitalerhaltung. Für die reale Kapitalerhaltung kann langfristig lediglich über die Realzinsen aus dem Kapitalstock verfügt werden. Diese betrugen in den letzten Jahrzehnten durchschnittlich etwa 3 p. a. Beispiel: Wenn jemand langfristig über einen Betrag von 1 000 000 € verfügen möchte, ohne die reale Kaufkraft des Kapitalstocks anzutasten, so kann er zunächst über ca. 30 000 € verfügen, wenn die Realzinsen auch in Zukunft durchschnittlich 3 % betragen. Den Entnahmebetrag kann er jedes Jahr um 3 % erhöhen. Bei nomineller Kapitalerhaltung kann er über den langfristigen Durchschnittszins von ca. 6 % (Stand 2002), also 60 000 € pro Jahr, verfügen. Die Kaufkraft des Kapitalstocks und auch seiner Entnahme (von immer noch 60 000 €) wird sich in 23 Jahren etwa halbiert haben. Ab dem 24. Jahr stellt er sich schlechter als bei realer Kapitalerhaltung.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Kapitalentwertung
 
Kapitalerhöhung
 
Weitere Begriffe : Pfarrsoziologie | Sozialforschung, quantitative | Limitierung von Aufträgen
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.