Doppik
(engl. dual aspect) Doppik ist die Kurzbezeichnung für das Prinzip der doppelten Verbuchung (p Buchung) von Wertbewegungen als Folge von Handelsgeschäften oder Bewertungsvorgängen im Rahmen der kaufmännischen Buchführung.
Doppik ist die Abkürzung von Doppelter Buchführung in Konten und bildet das Gegenüber zum Begriff Kameralistik. Wer doppelt bucht, verwendet ein kaufmännisches Rechnungswesen (doppelte Buchführung), wer kameral – einfach – bucht, verwendet die Kameralistik. Im Gegensatz zur Kameralistik, die nur Ausgaben und Einnahmen abbildet, berücksichtigt die Doppik Aufwendungen und Erträge. Staatliche Kämmerer in Kommunen, Ländern und im Bund könnten damit den Ressourcenverbrauch in ihren Haushalten abbilden. Die Bilanzierung beruht auf einer Drei-Komponenten-Rechnung aus Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung. Die Gliederung dieser Rechnungen unterscheidet sich zwischen den Ländern in einigen Details. Zur Doppik-Einführung gibt es zurzeit keine länderübergreifende einheitliche Vorgehensweise. So hat Nordrhein-Westfalen seinen Kommunen bereits einen verbindlichen Zeitplan genannt, 2008 sollten die Kommunen ihre Buchführung umgestellt haben. In anderen Ländern steht der Zeitpunkt der Einführung noch nicht fest.
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