Reingewinn
Positives Ergebnis eines Geschäftsjahres aus der Summe der Erträge abzüglich der Summe der Aufwendungen. Der Ausweis erfolgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in der GuV-Rechnung als Sollsaldo und in der Bilanz auf den Kapitalkonten bzw. beim Kommanditisten, der seine Einlage geleistet hat, auf einem Sonderkonto. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt der Ausweis als Jahresüberschuss in der GuV-Rechnung. In der Bilanz geht der Jahresüberschuss in die Position Bilanzgewinn ein, nachdem der Jahresüberschuss, um einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr und/oder um Entnahmen aus den Gewinnrücklagen erhöht oder um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr und/oder um Einstellungen in die Gewinnrücklagen vermindert wurde. Gegensatz: Reinverlust.
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