Gewinnrücklagen
Gewinnrücklagen sind (Gewinn-)Beträge, welche im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet wurden.
Es kann sich dabei um verschiedene Arten von Gewinnrücklagen handeln:
1. gesetzliche Gewinnrücklagen
2. satzungsmäßige Gewinnrücklagen
3. freiwillige (Gewinn-)Rücklagen.
Für große Kapitalgesellschaften ist eine genauere Aufspaltung der Gewinnrücklagen vorgeschrieben, und zwar in die gesetzliche Rücklage, die Rücklage für eigene Anteile,die satzungsmäßigen sowie in andere Gewinnrücklagen.
Als Gewinnrücklagen dürfen gemäß § 272 Absatz 3 Handelsgesetz (HGB) nur Beträge ausgewiesen werden, die im laufenden oder einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dies unterscheidet sie eindeutig von den Kapitalrücklagen, die von außen der Unternehmung zugeführt und nicht wie die Gewinnrücklagen innenfinanziert werden. Zu den Gewinnrücklagen gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.
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