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BezugsfristZeitspanne für die Ausübung des Bezugsrechts (mindestens 2 Wochen), in der der Aktionär zu entscheiden hat, ob er sich an einer Kapitalerhöhung beteiligt oder nicht. Gewöhnlich wird bankintern eine Nachfrist für säumige Aktionäre eingeräumt.
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Weitere Begriffe : Standards für eine durchgängig automatisierte Abwicklung für Zahlungsaufträge der EZB | Wählerpartei | Rückgabeabkommen | ||||||||||||||||||||||||||||
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