Bezugsverhältnis
Gibt an, wie viele Einheiten des Basiswertes über den Optionsschein bezogen oder verkauft werden können. Außerdem wird das Verhältnis zwischen dem bestehenden und dem neuen Aktienkapital bestimmt. Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Quotienten des bisherigen Grundkapitals zum Erhöhungskapital. Der Kauf weiterer junger Aktien setzt den Ankauf zusätzlicher Bezugsrechte voraus. Bei Aktien beträgt das Verhältnis meist 1:1 oder 1:10, Optionsscheine auf Indizes und Währungen sind häufig mit einem höheren Bezugsverhältnis ausgestattet. Das Bezugsverhältnis wird durch die Hauptversammlung bestimmt und bedarf nach deutschem Recht einer 75%igen Mehrheit des anwesenden Kapitals. Das Bezugsverhältnis und das Bezugsrecht dienen dazu, dass Altaktionäre die Mehrheitsverhältnisse nach einer Kapitalerhöhung der AG weiterhin aufrechterhalten können. Wird das Bezugsrecht vom Anleger nicht wahrgenommen, so ist dieses uneingeschränkt veräußerbar.
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