Junge Aktien
sind die bei einer Kapitalerhöhung neu ausgegebenen Aktien. Alte Aktien erhalten ein Bezugsrecht auf junge Aktien. Die unterschiedliche Bezeichnung wird so lange beibehalten, bis sich die beiden Aktienarten an der Börse angeglichen haben (Kurs, Dividende usw.); sie werden auch gesondert notiert. Danach fällt die Unterscheidung weg.
Neue, zur Erhöhung des Grundkapitals einer AG ausgegebene Aktien. Den Inhabern alter Aktien stehen i.d.R. Ansprüche auf den Bezug junger Aktien zu (Bezugsrecht). Sobald die jungen Aktien bezüglich der Dividende usw. den alten Aktien gleichstehen, entfällt die unterschiedliche Bezeichnung.
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