Aktienarten
Die Aktien der meisten deutschen AG werden als Inhaberaktien emittiert. Namensaktien müssen unter genauer Inhaberangabe in das Aktienbuch der AG eingetragen werden. Die Aktien einer AG gewähren verschiedene Rechte. Aktien ohne bestimmte Vorrechte sind Stammaktien, die hinsichtlich vor allem der Gewinnverteilung mit Vorrechten versehen sind Vorzugsaktien. Letztere gibt es mit und ohne Stimmrecht; stimmrechtslose Vorzugsaktien müssen einen nachzuzahlenden Vorzug bei der Gewinnverteilung haben. Mehrstimmrechtsaktien dürfen nur begrenzt verteilt werden. Bei Berichtigungsaktien wird das Grundkapital der AG erhöht, ohne neue Mittel von außen. Globalaktien gewähren sovielmal die Aktionärsrechte, wie Aktien zusammengefasst sind. Großaktien haben einen hohen Nennwert mit einmaliger Gewährung des Aktionärsrechts. Kleinaktien erreichen nicht den gesetzlichen Mindestnennwert und sind nicht zulässig. Nicht notierte Aktien sind nicht zum Börsenhandel zugelassen. Belegschaftsaktien erhalten Arbeitnehmer von der AG gratis oder zum Vorzugskurs. Eigene Aktien gehören der betreffenden AG selbst und sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
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