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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Inhaberaktie

Die Inhaberaktie ist die am weitesten verbreitete Form eines Anteilscheines an einer Aktiengesellschaft. Die Aktie weist allein den Inhaber als Anteils eigner aus, das heißt, wer die Aktie in Besitz hat, dem stehen die Rechte und Pflichten eines Aktionärs zu (im Gegensatz zur namentlich gekennzeichneten Namensaktie). Inhaberaktien lassen sich ohne Schwierigkeiten übertragen und veräußern, sie sind daher die im Aktienhandel gebräuchlichsten Aktien. In Deutschland vorherrschende Aktiengattung. Die Übertragung erfolgt formlos durch Einigung und Übergabe des Wertpapiers, so dass sie zur Anlage besonders geeignet sind. Aktien sind als Inhaberaktien (Inhaberpapiere) auszustellen, wenn die Satzung der AG nichts anderes bestimmt. Die Satzung kann bestimmen, dass auf Verlangen eines Aktionärs seine Inhaber- in eine Namensaktie oder seine Namens- in eine Inhaberaktie umzuwandeln ist. Gegensatz.: Namensaktie. Aktie ist nicht gleich Aktie. Das deutsche Recht kennt eine Reihe von Anteilscheinen, die ihrem Besitzer ganz unterschiedliche Rechte einräumen. Der Normaltyp deutscher Unternehmenspapiere ist die Inhaberaktie. Bei Inhaberaktien bleiben die Anteilsbesitzer anonym, die Aktiengesellschaften kennen also ihre privaten Eigentümer nicht. Diese werden auch als Stammaktien oder Stämme bezeichnet. Ihre Besitzer verfügen über alle Rechte, die einem Aktionär nach dem Aktiengesetz zustehen: Jeder Aktionär ist durch Dividenden am Gewinn beteiligt. Er darf an der jährlich in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfindenden Hauptversammlung teilnehmen. Und mit seinem Stimmrecht bei diesem Eigentümertreffen kann er Entscheidungen mit treffen, die sich direkt auf seine Finanzen auswirken, den Jahresabschluss des Unternehmens, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Gewinnverteilung und eventuelle Kapitalerhöhungen. Und er kann Druck auf das Management ausüben: Wenn es auf der Hauptversammlung über die Höhe der Dividende abzustimmen oder eine Kapitalerhöhung zur Finanzierung einer Übernahme zu beschliessen gilt, darf er die Hand heben - seine Stimme zählt. Bei den Abstimmungen gilt das Prinzip: Jede Stammaktie hat eine Stimme. Gewöhnlich befinden sich die Kleinaktionäre allerdings gegenüber Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen hoffnungslos in der Minderheit. Unabhängig von der Zahl der gehaltenen Aktien hat jedoch jeder Aktionär das Recht, Anträge zu stellen, Fragen an den Vorstand zu richten oder Kritik zu üben. Aktionäre haben Anspruch auf einen Teil des Erlöses, falls das Unternehmen liquidiert wird. Zudem geniessen Stamm-Aktionäre ein Bezugsrecht auf neue Aktien. Berichtigungs-, Gratis-oder Zusatzaktien werden dann ausgegeben, wenn ein börsennotiertes Unternehmen sein Eigenkapital aufstockt. Dann gibt es neue (zusätzliche) Aktien aus. Allerdings müssen die Altaktionäre ihren Anteil am Unternehmen halten können. Daher haben sie ein Vorrecht auf den Bezug der neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung. In der Regel werden die neuen Aktien zu einem Vorzugspreis unterhalb des aktuellen Börsenkurses ausgegeben. Der Nachteil jedoch: Der Wert der Altaktie sinkt um den Wert des Bezugsrechtes. Im Vergleich zu den Stämmen sind Vorzugsaktien Scheine zweiter Klasse. Es sind Papiere mit Einschränkungen. Für Börsianer birgt das Wörtchen Vorzug eher Negatives. Prinzipiell sind die Rechte der Besitzer von Vorzugsaktien limitiert: Sie verfügen über kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Mit Vorzugsaktien sollen also die Privilegien einer Eigentümerfamilie oder eines anderen einflussreichen Aktionärskreises geschützt werden. Mit Vorzugsaktien kann sich eine Aktiengesellschaft am freien Markt problemlos zusätzlich Eigenkapital beschaffen, ohne dass der privilegierte Aktionärskreis seine Stimmenmehrheit verliert oder dass sich dadurch die Machtverhältnisse innerhalb des Unternehmens - durch neue stimmberechtigte Aktionäre oder Aktionärsgruppen - verändern. Einziger Vorzug für Aktionäre: Als Ausgleich dafür werden für stimmrechtslose Vorzugsaktien etwas höhere Dividenden gezahlt - daher der Name. Meist bekommen sie einen halben Euro mehr als die Besitzer von Stammaktien. Manchmal auch bis zu 20 Prozent mehr als bei Stammaktien. Bisweilen wird auch für schlechte Zeiten eine Mindestdividende zugesichert oder zumindest eine bevorzugte Dividendennachzahlung nach Jahren ohne Dividendenausschüttung. Das bedeutet also für Aktionäre: mehr Dividende für die Meinungsenthaltung zur Unternehmensstrategie. Doch die Beschneidung der Vorzugsaktie um das Stimmrecht ist durchaus auch für die Kursbildung von Bedeutung. Vorzugsaktien werden meist zehn bis 15 Prozent niedriger als Stammaktien notiert. Sie sind damit auch billiger einzukaufen. Der Grund: Institutionelle Anleger wie Versicherungen oder grosse Investmentfonds kaufen fast immer die stimmberechtigten Stammpapiere. Damit liegt das Volumen der gehandelten Stammaktien über dem der Vorzüge - sie sind also liquider. Genau diese Liquidität berücksichtigen wiederum die Börsenbetreiber, wenn sie einen Aktienindex zusammenstellen. Für Anleger sprechen also auch finanzielle Argumente gegen die Vorzugs-und für die Stammaktie. Auch bleiben sie bei Übernahmekämpfen aussen vor, damit haben sie weniger Kurspotenzial. Denn wer die Kontrolle über ein Unternehmen will, muss die Stammaktionäre umwerben, um sich über die stimmberechtigten Papiere die Mehrheit am Unternehmen zu sichern. Vorzüge sind dabei vollkommen irrelevant. Prinzipiell werden Vorzugsaktien immer seltener ausgegeben - manche Gesellschaften wandeln sie freiwillig um, meist durch einen Umtausch im Verhältnis eins zu eins. Die Tage der Vorzugsaktien scheinen im Zuge der Internationalisierung der Aktienmärkte gezählt.



 
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