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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Stammaktie

Mit den von einer Aktiengesellschaft ausgegebenen Stammaktien sind für jeden Aktionär gleiche Rechte und Pflichten verbunden (Aktie). Das unterscheidet die Stamm- von der Vorzugsaktie. Allgemein übliche Form der Aktie. Sie garantiert im Gegensatz zu der Vorzugsaktie allen Mitinhabern einer Aktiengesellschaft das Stimmrecht in der Hauptversammlung (HV). Das heißt, der Aktionär kann und sollte als Miteigentümer einer Gesellschaft bei den Entscheidungen mitwirken, die auf den HV zu treffen sind. Dies sind hauptsächlich Entscheidungen über die Gewinnverteilung, aber auch über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats und die Wahl des Wirtschaftsprüfers. Auch über die Kapitalveränderungen wird hier verhandelt. Entsprechend seinem Anteil am Grundkapital wirkt jeder Aktionär bei diesen Entscheidungen mit. Zusätzlich hat der Aktionär einen Anspruch auf Dividende bei entsprechendem Gewinn. Des Weiteren gewährt die Stammaktie den Aktionären das Recht, am Liquiditätserlös teilzuhaben. Dies wird der Fall sein, wenn sich die Aktiengesellschaft auflöst und den Restgewinn an die Aktionäre verteilt. Gegensatz: Vorzugsaktie



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