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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Inhaberpapiere

sind Wertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom Inhaber, d.h. Eigentümer, geltend gemacht werden können (u.U. auch durch einen Besitzer, der unberechtigt über das Papier verfugt). Für Inhaberpapiere gilt der Satz: »Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.« Das Papier wird wie eine Sache ge- und verkauft. Inhaberpapiere sind z.B.: Inhaberaktien, evtl. Wechsel (Indossament), Inhaberscheck (Scheck), Inhaberschuldverschreibung (Schuldverschreibung).



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Inhaberpapier, hinkendes
 
Inhabersammelzertifikate der Deutsche Auslandskassenverein AG
 
Weitere Begriffe : Auslandstochter(gesellschaft) | Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) | Arbeit
 
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