Inhaberpapiere
sind Wertpapiere, bei denen die verbrieften Rechte vom Inhaber, d.h. Eigentümer, geltend gemacht werden können (u.U. auch durch einen Besitzer, der unberechtigt über das Papier verfugt). Für Inhaberpapiere gilt der Satz: »Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier.« Das Papier wird wie eine Sache ge- und verkauft. Inhaberpapiere sind z.B.: Inhaberaktien, evtl. Wechsel (Indossament), Inhaberscheck (Scheck), Inhaberschuldverschreibung (Schuldverschreibung).
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