Inhaberpapier
Ein Wertpapier, das durch Einigung und Übergabe nach sachenrechtlichen Grundsätzen übertragen werden kann. Der Erwerb kann auch gutgläubig rechtswirksam vom Nichteigentümer erfolgen. Wer Besitzer des Papiers ist, gilt als Eigentümer, es sei denn, jemand beweist ihm das Gegenteil. Diese Eigenschaft erleichtert die Übertragbarkeit und gibt dem Erwerber eine hohe Rechtssicherheit. Inhaberpapiere sind z.B. die meisten Effekten, aber auch Schecks.
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