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NamensaktienIm Gegensatz zu Inhaberaktien sind Namensaktien auf den Namen eines bestimmten Inhabers ausgestellt. Dieser ist im Aktienbuch der AG eingetragen. Die Übertragung einer Namensaktie erfolgt durch ein »Indossament«. Als Aktionär gegenüber der Gesellschaft gilt nur der im Aktienbuch Eingetragene. Namensaktien werden oft bei Familiengesellschaften mit überschaubarer Anzahl von Aktionären gewählt und sind bei Versicherungsgesellschaften üblich. Durch Satzung kann die Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden werden. Gebräuchlich bei Aktiengesellschaften sind normalerweise Inhaberaktien. Siehe auch: Inhaberaktien, Vinkulierte Namensaktien
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Weitere Begriffe : Belohnung, sekundäre | Transfereinkommen | Währungsklausel, einfache | ||||||||||||||||||||||||||||
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