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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Namensaktien

Im Gegensatz zu Inhaberaktien sind Namensaktien auf den Namen eines bestimmten Inhabers ausgestellt. Dieser ist im Aktienbuch der AG eingetragen. Die Übertragung einer Namensaktie erfolgt durch ein »Indossament«. Als Aktionär gegenüber der Gesellschaft gilt nur der im Aktienbuch Eingetragene. Namensaktien werden oft bei Familiengesellschaften mit überschaubarer Anzahl von Aktionären gewählt und sind bei Versicherungsgesellschaften üblich. Durch Satzung kann die Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden werden. Gebräuchlich bei Aktiengesellschaften sind normalerweise Inhaberaktien. Siehe auch: Inhaberaktien, Vinkulierte Namensaktien



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Namensaktie / Namenspapier
 
Namensobligation
 
Weitere Begriffe : Belohnung, sekundäre | Transfereinkommen | Währungsklausel, einfache
 
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