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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ausschreibung

(englisch: tender). Öffentliche Bekanntgabe von Bedingungen (evtl. in Form eines »Lastenheftes«), zu denen ein Vertragsangebot (Offerte) erwartet wird. Beispielsweise im Falle von öffentlichen Bauvorhaben oder bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial. Die meisten öffentlichen Aufträge dürfen ohne Ausschreibung nicht vergeben werden. Die für die Vergabe öffentlicher Aufträge maßgebenden Grundsätze sind in der VOB oder VOL in Form von Verwaltungsvorschriften niedergelegt. Ausschreibungen gibt es auch von seiten Privater, auch hierbei kann auf VOB /VOL als Vertragsbestandteil zurückgegriffen werden. Begr. f. die öffentliche Bekanntmachung von Bedingungen, zu denen staatliche oder private Auftraggeber Vertragsangebote für Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erwarten. Syn.: Submission oder Verdingung. Dabei können einschlägige Unternehmen auf direktem Wege (durch persönliches Anschreiben) oder auf indirektem Wege (z. B. über Anzeigen in Tages- oder Fachzeitschriften; über Verbandsmitteilungen, wie die der Industrie- und Handelskammern; über die Bundesagentur für Außenwirtschaft) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Man unterscheidet: Offene Ausschreibung (an der sich alle interessierten Anbieter beteiligen können); Ausschreibung mit Vorqualifikation (an der sich Anbieter beteiligen können, die sich in einer Vorauswahl qualifiziert haben, z. B. in Form von Referenzen); Ausschreibung mit Beschränkung auf registrierte Unternehmen (an der sich nur bereits bekannte oder vorher registrierte Anbieter beteiligen dürfen). Gegensatz: Freihandvergabe. Vgl. Einschreibung. (Submission, Verdingung, Ausschuß): Eine zur Lösung spezifischer Abstimmungsprobleme eingesetzte Arbeitsgruppe mit Mitgliedern verschiedener Abteilungen. Ausschüsse sind gewissermaßen Koordinati­onsprojekte mit zeitlicher Begrenzung und mit ei­ner relativ klar umrissenen Aufgabe.



 
Weitere Begriffe : Bidrate | Eindeckungsaufwand | Generationswechsel
 
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