Submission
Im Rahmen von einer öffentlichen Ausschreibung werden bei einem Submissionstermin die eingegangenen Angebote geöffnet und verlesen. Die Angebote sind bis dahin vom Bieter in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und dürfen vorher vom Auftraggeber nicht geöffnet werden. Anwesend dürfen neben den zuständigen Mitarbeitern des Auftraggebers und ggf. des Ausschreibers nur die Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sein. Dabei sind nur Angebote zugelassen, die bis zur Öffnung des ersten Angebotes dem Verhandlungsleiter vorlagen. Bei dem Eröffnungstermin wird eine Niederschrift gefertigt, in der die Ergebnisse und mögliche Einwände festgehalten werden. Diese Niederschrift wird aber nicht veröffentlicht.
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