Zeichnung
Die Abgabe eines Gebots für den Kauf eines neuen Wertpapiers, zum Beispiel einer neuen Aktie, bei einer Emission nennt man Zeichnung, denn der Kaufinteressent/Anleger verpflichtet sich durch schriftliche Erklärung, einen bestimmten Betrag der neuen Aktien abzunehmen.
Erwerb von Wertpapieren zum Ausgabekurs. Wertpapiere werden durch ein Bankenkonsortium potentiellen Erwerbern zur Zeichnung angeboten. Bei der Zeichnung wird durch Unterschrift auf dem Zeichnungsschein unter Anerkennung der Zeichnungsbedingungen die Verpflichtung übernommen, einen bestimmten Betrag neu ausgegebener und zum Verkauf angebotener Anleihen bzw. Aktien zu übernehmen. Nach der Emission können die Wertpapiere sowohl über die Börse als auch direkt gehandelt werden. Der Kauf geschlossener Beteiligungen oder alternativer Investments, die nicht an der Börse gehandelt werden, sondern über eine Beitrittserklärung vom Anleger erworben werden, wird ebenfalls als Zeichnung bezeichnet.
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