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Konsortium
Ein Konsortium ist eine Gesellschaft, die von verschiedenen, rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen zur Durchführung eines zeitlich begrenzten Geschäfts gegründet wird. Das Konsortium wird nach Beendigung des Geschäfts in der Regel wieder aufgelöst. Wichtige Anlässe zur Bildung von Konsortien sind die gemeinsame Durchführung großer Bauvorhaben oder von anderen Projekten, die einen großen Kapitaleinsatz erfordern. Eine wichtige Rolle spielen Konsortien vor allem bei großen Wertpapieremissionen. Ein Konsortium ist eine "Gelegenheitsgesellschaft", die von mehreren Unternehmen gebildet wird, um eine bestimmte Aufgabe gemeinsam durchzuführen. Dabei kann es sich um ein Großprojekt auf dem Bau- oder Energiesektor handeln oder um ein Verkehrssystem, bei dem die planerische und technische Erfahrung oder die Kapitalkraft mehrerer Unternehmen benötigt wird. Oft ist die Bildung eines Konsortiums die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung um einen Großauftrag. Meist wird eine Gesellschaft mit der Führung des Konsortiums beauftragt. Dies ist dann der "Konsortialführer". Die Mitglieder des Konsortiums werden Konsorten genannt. Rechtlich handelt es sich bei Konsortien um BGB-Gesellschaften (Gesellschaften des bürgerlichen Rechts). Je nach Aufgabe kann es sich um nationale oder internationale Zusammenschlüsse handeln. Eine wichtige Rolle spielen Konsortien bei der Unterbringung von nationalen und internationalen Anleihen am Kapitalmarkt oder bei der Emission von Aktien großer Unternehmen. Bei der Kapitalbeschaffung für private Unternehmen, staatliche Stellen oder internationale Institutionen und Behörden werden die Effekten meist nicht nur durch eine Bank, sondern durch mehrere Banken am Markt plaziert und oft gleichzeitig an mehreren internationalen Börsenplätzen. Die beteiligten Institute bilden für die jeweilige Emission ein Konsortium. Dies hat zum einen den Vorteil, dass die Vertriebswege aller beteiligten Banken genutzt werden können. Zum anderen verteilt sich das Risiko auf alle Konsortialmitglieder. Je nach Art des Geschäfts kommen für diese "Gelegenheitsgesellschaften" fünf unterschiedliche Formen der rechtlichen Gestaltung in Frage. Diese verschiedenen Grundtypen unterscheiden sich vor allem hinsichtlich des Risikos, das Konsortium und Emittent eingehen. Übernahmekonsortium: Bei einem reinen Übernahmekonsortium übernehmen die beteiligten Kreditinstitute die gesamten Wertpapiere zu einem festen Kurs vom Emittenten. Die Banken ihrerseits veräußern die Effekten zu einem höheren Kurs weiter an ihre Kunden. Meist erfolgt der Weiterverkauf erst nach einer bestimmten Zeit. Das Absatzrisiko liegt bei diesem Verfahren allein bei den Banken. Begebungskonsortium: Beim Begebungskonsortium verkaufen die Banken die Wertpapiere lediglich in Rechnung des Emittenten. Sie stellen also nur ihr Absatzinstrumentarium, den Vertriebsweg, zur Verfügung, ohne aber das Risiko zu übernehmen, dass die Effekten nicht vom Markt aufgenommen werden. Für ihre Dienstleistung berechnen die Kreditinstitute dem Emittenten eine Provision. Garantiekonsortium: Ein Garantiekonsortium verpflichtet sich, eventuelle Restbestände aus einer Emission zu einem festen Zeitpunkt und Preis zu übernehmen. Die eigentliche Emission erfolgt entweder als Selbstemission oder durch ein anderes Konsortium. Optionskonsortium: Ein Optionskonsortium übernimmt nur einen Teil der Emission zu einem festen Preis. Die Größe des Anteils richtet sich danach, einen wie großen Anteil der Emission das Konsortium glaubt, sicher unterbringen zu können. Gleichzeitig erwirbt das Konsortium das Recht, den Rest der verbleibenden Emission zu übernehmen, wenn der Verkauf entsprechend gut verläuft. Das Absatzrisiko für das Konsortium reduziert sich damit zunächst auf den fest übernommenen Teil. Das Absatzrisiko des Emittenten beläuft sich auf den verbleibenden Teil. Kombiniertes Übernahme- und Begebungskonsortium: Bei dieser Kombination aus Übernahmekonsortium und Begebungskonsortium werden die Effekten von dem Konsortium komplett zu einem festen Preis übernommen und anschließend an die Anleger weiterverkauft. Der Gegenwert der übernommenen Wertpapiere wird dem Emittenten entsprechend dem Fortgang der Plazierung oder innerhalb einer festgesetzten Frist zur Verfügung gestellt. Der Erlös des Konsortiums ergibt sich entweder aus der Differenz zwischen dem Kurs, der dem Emittenten gezahlt wird, und dem Kurs, zu dem die Papiere weiterverkauft werden, oder aus der Gebühr, die für die Emission berechnet wird. Eine durch eine potente Bankengruppe durchgeführte Emission von Wertpapieren gibt den Anlegern das Gefühl einer seriösen und sicheren Kapitalanlage. Im Rahmen der Prospekthaftung übernimmt die Bank auch die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben über das Unternehmen oder die Konditionen einer staatlichen Anleihe. Das ist besonders wichtig bei "exotischen" Kreditnehmern, zu denen Sparer und Anleger nur ein begrenztes Vertrauen haben. Es kann sich dabei entsprechend der jeweiligen Aufgabe um Konsortien nationaler oder internationaler Art handeln, die die Wertpapiere am Markt plazieren. (lateinisch: Schicksalsgenosse) Ein Konsortium ist ein zeitlich begrenztes Zusammenwirken mehrerer rechtlich und wirtschaflich selbständiger Unternehmen (meist in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zur Durchführung eines bestimmten Geschäfts. Bei derartigen Rechtsgeschäften stehen oftmals ökonomische Ziele wie Synergieeffekte, Wettbewerbsverzerrungen durch Kartellähnliche Strukturen und Aufgabenzerlegung im Vordergrund. Viele Konsortien bestehen aus mehr als 100 Unternehmen. Dabei wird meist zwischen vertikaler und horizontaler Unternehmensbeziehung unterschieden. Konsortien finden sich häufig im bankgeschäftlichen Bereich als Emissionskonsortien oder Kredit- bzw. Finanzierungskonsortien und ebenso im Baugewerbe als Arbeitsgemeinschaft zur Realisierung von Großprojekten. Die gegenseitigen Verpflichtungen werden in einem Konsortialvertrag vereinbart.
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