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Bankschuldverschreibung

1. Begriff: festverzinsliches (Wert-)Papier, z. T. auch variabel verzinsliche Anleihe bzw. Schuldverschreibung (Floating Rate Note), die von Kreditinstituten ausgegeben wird. – 2. Arten/Emittenten: Zu den Bankschuldverschreibung zählen die von Realkreditinstituten emittierten Pfandbriefe, öffentlichen Pfandbriefe (früher: Kommunalobligationen), Schiffspfandbriefe und Schiffskommunalschuldverschreibungen, Pfandbriefe und Kommunalobligationen von Landesbanken/Girozentralen, Schuldverschreibungen der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben und die “sonstigen Bankschuldverschreibungen”, deren Emittenten v. a. Großbanken, Regionalbanken, Landesbanken, Großsparkassen (Sparkassen) und genossenschaftliche Zentralbanken und große Genossenschaftsbanken sind. – 3. Sonstige B.: Hierzu werden die von Sparkassen als Orderschuldverschreibungen ausgegebenen Sparkassenobligationen bzw. die von anderen Banken emittierten Sparschuldverschreibungen sowie Nullcoupon-Anleihen, Rentenschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Wandelschuldverschreibungen (Wandelanleihen) der Banken gerechnet. – Bankschuldverschreibung mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu vier Jahren zählen zu den Kassenobligationen. Bankschuldverschreibung tragen vielfach die Bezeichnung “Inhaberschuldverschreibung”, was rechtlich gesehen i. Allg. auch für viele anders benannte Bankschuldverschreibung zutrifft. Ausnahmen stellen v. a. die Orderschuldverschreibungen der Sparkassen, die i. d. R. als Namensschuldverschreibungen ausgestalteten Sparbriefe / Sparkassenbriefe, dar. Für Pfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Schiffskommunalschuldverschreibungen bestehen gesetzliche Deckungsvorschriften (Pfandbriefdeckung). Die Bankschuldverschreibung der Landesbanken werden meist durch satzungsmäßige zugelassene kongruente Ausleihungen abgesichert. Die Schuldverschreibungen der Kreditinstitute mit Sonderaufgaben können gesichert sein durch selbstschuldnerische Bürgschaften oder Garantien einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (meist Bund oder ein Bundesland), durch die Bildung einer besonderen Deckungsmasse und/oder durch eine Negativklausel in Anleihebedingungen. – Bei der Verwendung der Emissionserlöse unterliegen die Kreditinstitute keiner Zweckbindung (ausgenommen bei der Verwendung der “gedeckten” Emissionen von Realkreditinstituten bzw. der Emissionen von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben). Um Zinsänderungsrisiken zu vermeiden, werden die mittel- und langfristigen Finanzierungsmittel meist fristenkongruent im Kreditgeschäft zu festen Zinssätzen ausgeliehen. Aufgrund der Emission von Floating Rate Notes werden i. Allg. zinsvariable Darlehen (variabler Zinssatz) gewährt. Mit börsennotierten Bankschuldverschreibung verschaffen sich die Kreditinstitute Zugang zum organisierten Kapitalmarkt. Die Beschaffung der Finanzierungsmittel ist mindestreservefrei (Mindestreserve), sofern die Ursprungslaufzeit mindestens vier Jahre beträgt. Inhaberschuldverschreibungen sind i. d. R. zum amtlichen (Börsen-)Handel zugelassen. Kassenobligationen werden teils im Geregelten Markt, teils im Telefonverkehr gehandelt. Auch: Bankanleihe, -Obligation, -bond, Eigene Schuldverschreibung. Festverzinsliche Wertpapiere, die von Banken emittiert werden als zur Refinanzierung des Aktivgeschäfts dienende eigene Schuldverschreibung, die - Regelfall - gestückelt ist. Kurz- bis mittelfristige Titel in Form von Einlagenzertifikaten, Commercialpaper, Kassenobligationen u.a. sowie langfristige Titel in Form von Anleihen, ferner Sparschuldverschreibungen, -Obligationen usw. Dazu rechnen auch die überwiegend von Spezialbanken und Girozentralen emittierten Pfandbriefe, Hypotheken-, Schiffs- und öffentliche Pfandbriefe. Meist Daueremissionen von privaten und vor allem öffentlich-rechtlichen Banken. Wichtigste (Dauer-, aber auch Einmal-) Emittenten von Bankschuldverschreibungen sind am deutschen Rentenmarkt Hypothekenbanken, Landesbanken sowie grosse Geschäftsbanken. Nach dem Pfandbriefgesetz von 2005 ist die Emission von Pfandbriefen nicht mehr auf Spezialbanken und öffentlich-rechtliche Banken begrenzt; sie können von allen sich dafür qualifizierenden Instituten emittiert werden. Daneben emittieren vor allem Gross-und grosse Geschäftsbanken auf meist sehr liquide gehaltenen Märkten zur Refinanzierung eigene Schuldverschreibungen. Die sonstigen Bankschuldverschreibungen sind rechtlich an kein Aktivgeschäft gebunden. Zu ihnen gehören vor allem solche der Banken (Inhaberschuldver- Schreibungen, Wandel- und Optionsanleihen). Die Laufzeiten übersteigen selten 10 Jahre. Die Emissionen sind weitestgehend gesamtfällig bei fester Nominalverzinsung, z.T. in jüngerer Zeit auch als Floatingratebonds. Für institutionelle Grossanleger existiert für Bankschuldverschreibungen ausserbörslicher Handel. Die Börsenumsätze sind niedrig, obwohl die Titel i. d. R. in den amtlichen Handel eingeführt werden. Der Emittent haftet mit seinen gesamten haftenden Eigenmitteln, weitere Sicherheiten werden normalerw. nicht gestellt. Einige öffentlich rechtliche Kreditinstitute emittieren durch zusätzliche Grundpfandrechte besicherte Inhaberschuldverschreibungen als gedeckte Schuldverschreibungen.



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