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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Optionsanleihen

Wie Wandelanleihen werden auch Optionsanleihen exklusiv von Aktiengesellschaften emittiert und verbriefen das Recht zum Bezug von Aktien, im Unterschied zur Wandelanleihe jedoch nicht alternativ, sondern zusätzlich zur Anleihe. Mit Optionsanleihen beschaffen sich vor allem Großunternehmen schnell und preiswert Kapital. Optionsanleihen haben eine geringe Verzinsung, sind dafür aber eben mit der Option ausgestattet, innerhalb der Optionsfrist Aktien des Emittenten zu erwerben. Diese Sonderrechte des Inhabers der Anleihe werden auf einem gesonderten Optionsschein vermerkt. Optionsanleihen sind zum Börsenhandel zugelassen.

Eine Besonderheit der Optionsanleihe besteht darin, daß sie in drei verschiedenen Formen an der Börse gehandelt werden kann: als Optionsanleihe mit Optionsschein, als Optionsanleihe ohne Optionsschein und schließlich der Optionsschein selbst. Die Optionsanleihe mit Optionsschein wird als »Optionsanleihe cum« (lat.: mit) oder »ww« (engl.: with warrant) bezeichnet, und ihr Kurs beim Börsenhandel wird sowohl von der Aktienkursentwicklung als auch von der Zinsentwicklung bestimmt. Die Optionsanleihe ohne Optionsschein, die »Optionsanleihe ex« (lat.: fort) oder »ew« (eng.: ex warrant), wird quasi behandelt und gehandelt wie eine normale Festzins-Anleihe (Straight Bonds).



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