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Optionsanleihe
Eine Optionsanleihe ist eine von Aktiengesellschaften herausgegebene Schuldverschreibung, die neben dem Recht auf Zahlung des vereinbarten Zinssatzes sowie der Rückzahlung des Nennwertes am Ende der Laufzeit auch noch das Recht beinhaltet, eine bestimmte Anzahl von Aktien des betreffenden Unternehmens zu einem festen Preis innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben. Eine Optionsanleihe unterscheidet sich von einer herkömmlichen Anleihe nur dadurch, dass der Erwerber zusätzlich zu den Zinsscheinen noch Optionsscheine (engl. Warrants) erhält. Diese Optionsscheine geben dem Inhaber das Recht nicht aber die Pflicht, Aktien des herausgebenden Unternehmens (Emittent) zu einem festen Preis (Zuzahlungsbetrag) innerhalb einer bestimmten Frist zu erwerben. Mit Beginn der Optionsfrist kann über die Anleihe und die Optionsscheine getrennt verfügt werden. Der Inhaber einer Optionsanleihe kann beispielsweise die Aktien beziehen oder die Optionsscheine an der Börse verkaufen, ohne sich - im Gegensatz zur Wandelschuldverschreibung - , von der zugehörigen Anleihe zu trennen. Es gibt dann an der Börse sowohl Notierungen für die Anleihe mit und ohne Optionsscheine als auch für den Optionsschein allein. Der Kurs eines Optionsscheins an der Börse ergibt sich wie bei jedem an der Börse gehandelten Wertpapier aus Angebot und Nachfrage. Wichtig für die Bewertung durch Käufer und Verkäufer sind der Zuzahlungsbetrag, die Restlaufzeit des Optionsscheins und der Kurs der zugrundeliegenden Aktie. Der Kurs einer Optionsanleihe mit Optionsschein ergibt sich aus dem Kurs des Optionsscheins und des vereinbarten Zinssatzes sowie aus Angebot und Nachfrage. Der Kurs einer Optionsanleihe ohne Optionsschein ergibt sich aus Angebot und Nachfrage sowie dem jeweiligen Zinssatz. Der Zinssatz einer Optionsanleihe liegt meist unter dem Zinssatz solcher Anleihen, die kein Optionsrecht einräumen. Der Käufer einer Optionsanleihe ist also bereit, für das ihm gewährte zusätzliche Optionsrecht einen niedrigeren Zinssatz als bei normalen Anleihen in Kauf zu nehmen. Er hat dafür durch das Optionsrecht die Chance, durch Kursgewinne einen Anlageerfolg zu erzielen, der über der Durchschnittsverzinsung, von vergleichbaren Schuldverschreibungen ohne Optionsrecht liegt. Der Käufer einer Optionsanleihe erwartet, dass der Kurs der Aktie, die er beziehen kann, über den vereinbarten Zuzahlungsbetrag steigt und er somit zusätzlich zu den festen Zinszahlungen einen Kursgewinn erzielt. Für das Unternehmen hat die Emission einer Optionsanleihe den Vorteil, dass es relativ billiges Fremdkapital erhält, da der Zinssatz geringer ist als bei normalen Anleihen. Es hat zusätzlich die Chance an zusätzliches Eigenkapital zu gelangen. Die Ausgabe einer Optionsanleihe bedeutet für das Unternehmen eine bedingte Kapitalerhöhung. Optionsanleihen sind festverzinste Wertpapiere, welche dem Anleger das Recht zusprechen, nach Ablauf einer bestimmten Zeit, Zinsen und zusätzlich den Nennwert eines Wertpapiers zu erhalten (Anleihe). Ebenfalls hat der Anleger das Recht, Aktien des Unternehmens zu einem festgelegten Preis über den Optionsschein zu erwerben (Option). Die Optionsanleihe kann an der Börse gehandelt werden. Gehandelt werden kann: die Anleihe mit Optionsschein (Cum Warrant); die Anleihe ohne Optionsschein (ex Warrant), und nur der Optionsschein (Warrant). Optionsanleihen haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 10 Jahren. In den Optionsbedingungen des Optionscheines wird Bezugsverhältnis, Bezugskurs, und Bezugsfrist geregelt. Für Unternehmen stellen Optionsanleihen eine günstige Form der Finanzierung dar, da durch den beigefügten Optionsschein die Zinszahlungen gegenüber einer normalen Anleihe gesenkt werden können. Bei Ausübung der Option wirkt sich die Erfüllung in Aktien nicht auf die Liquidität des Unternehmens aus. Festverzinsliches Wertpapier. Mit Zusatzrechten ausgestattete Anleihe. Innerhalb einer vorher bestimmten Frist hat der Inhaber neben den normalen Rechten eines Anleihegläubigers das Recht auf Bezug von Aktien der Emittenten zu einem vorher festgelegten Preis und von einem vorher festgelegten Zeitpunkt an. Von diesem Zeitpunkt an kann der Optionsschein vom Anleger getrennt von der Anleihe verwertet werden: Die Anleihe wird entsprechend mit (cum) und ohne (ex) und der Optionsschein separat notiert. Vor Trennung kombiniert die Optionsanleihe die Vorteile einer Anleihe (wenn auch üblicherweise mit einer Verzinsung unter Kapitalmarktzins) mit denen der Aktie (wirtschaftliche Beteiligung an deren Kursentwicklung). Der (getrennte) Optionsschein ist eine eher spekulative Anlage. Es lassen sich zwar mit geringem Kapitaleinsatz überproportionale Gewinne realisieren, tritt jedoch die erhoffte Entwicklung nicht ein, droht Totalverlust. Je kürzer die Laufzeit bis zur Fälligkeit des Optionsscheins wird, desto risikoreicher wird ein Engagement. Ein Totalverlust bei Call-Scheinen tritt immer dann ein, wenn die Laufzeit endet und der Kurs des Bezugsobjektes unter dem Bezugskurs (Basispreis) liegt. Bei Put-Scheinen ist das eingesetzte Kapital verloren, wenn der aktuelle Kurs über dem Bezugskurs liegt. Es ist darauf zu achten, dass der Markt bei Kauf von Optionsscheinen nicht zu eng ist, damit beim Verkauf nicht zu große Kursabschläge in Kauf genommen werden müssen. Ein Papier ist dann marktgängig, wenn eine tägliche Kursnotierung zustande kommt, die nicht mit Zusätzen, wie beispielsweise G (Geld) oder B (Brief) ergänzt wird, oder wenn eine »Markt machende« Bank die Emission betreut.
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