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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wandelanleihe

Schuldverschreibung einer Aktiengesellschaft, die ab einem bestimmten Zeitpunkt mit oder ohne Aufzahlung in einem festgelegten Verhältnis in eine Aktie umgewandelt werden kann. Bei einem Umtauschverhältnis von beispielsweise 20:1 können 100,00-DM-Anleihe in eine 5,00-DM-Aktie umgetauscht werden. Wenn keine Zuzahlung erforderlich ist, kann der Inhaber der Schuldverschreibung dann einen Kursgewinn erzielen, wenn der Tageskurs der Aktie über 100,00 EUR liegt. Wenn dieser Wert nicht erreicht wird, verzichtet der Inhaber auf das Wandlungsrecht und erhält am Ende der Laufzeit die Rückzahlung des Nominalbetrages der Anleihe. Während der Laufzeit wird diese verzinst, meist mit einem etwas unter dem Marktzins liegenden Zinssatz. Wandelanleihen ermöglichen ähnlich wie Optionsanleihen Kursgewinne mit einer Absicherung durch den Rückzahlungs- und Verzinsungsanspruch durch die Anleihe. Auch: Convertibles, convertible Bond, Wandelschuldverschreibung; Wandelanleihen sind verzinsliche Wertpapiere, die zumeist von Aktiengesellschaften ausgegeben werden. Sie verbriefen ihrem Inhaber das Recht, innerhalb einer Wandlungsfrist diese Anleihe in Aktien einzutauschen. Das Umtauschverhältnis ist festgelegt. Tauscht der Inhaber der Anleihe diese nicht innerhalb der Wandlungsfrist um, zahlt der Emittent die Anleihe am Ende der Laufzeit zurück. In der Regel gibt es eine Sperrfrist innerhalb derer die Wandelanleihe nicht in Aktien umgetauscht werden darf. Eine Wandelanleihe verbindet die Chancen des Aktienmarktes mit der Sicherheit des Rentenmarktes, jedoch in der Regel mit einer niedrigen Verzinsung im Verhältnis zu klassischen Anleihen. oder Wandelschuldverschreibung (engl.: convertible bond). Festverzinsliche Teilschuldverschreibung mit Wandlungsrecht. Dem Inhaber ist das Recht verbrieft, innerhalb einer bestimmten Frist und in einem festgelegten Wandelverhältnis (Umtauschverhältnis), die Teilschuldverschreibung in Aktien des Emittenten umzutauschen. Mit dem Umtausch erlischt das Forderungsrecht (der Zins- und Rückzahlungsanspruch) des Gläubigers; er wird zum Aktionär. Vgl. Optionsanleihe.



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