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SperrfristZeitraum, in dem ein Wertpapier nicht veräußert werden darf. Kündigungsfrist bei Spareinlagen mit dreimonatiger oder vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten. Zeitraum vom Druck bis Veröffentlichung von Lageberichten. 1. Frist, während der Spareinlagen nicht gekündigt werden können (Kündigungssperrfrist). 2. Sperrstücke.
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Weitere Begriffe : Kabelauszahlung | Präferenzzonen im Eigenmittelgrundsatz | NIF | ||||||||||||||||||||||||||||
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