Sperren, Sperrung
Bei Wertpapierdepots Regelung, dass Papiere an die berechtigten Personen nur mit Zustimmung einer bestimmten anderen Person herausgegeben werden dürfen. Sperren abhanden gekommener Wertpapiere durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Ein Kaufmann, der Bank- und Geldgeschäfte betreibt, kann an solchen Papieren keine Eigentums- und Pfandrechte erwerben. Zur vereinfachten Überprüfung werden Sammellisten aufgerufener Wertpapiere veröffentlicht. Für verlorengegangene Schecks mit der Wirkung einer sofortigen Zahlungssperre. Bei Sparbüchern durch die betreffende Bank auf Verlustanzeige des Sparers.
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