Obligation
Festverzinsliches Wertpapier (Anleihe oder Schuldverschreibung); eine Urkunde, die ihrem Inhaber ein Forderungsrecht verbrieft, in dem sich der Aussteller zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verpflichtet. Als Emittent (Herausgeber) von Obligationen treten die öffentliche Hand (Kommunalobligationen, Staatsanleihen, öffentliche Anleihen, Länderanleihen usw.), verschiedene Banken (Bankobligationen, eigene Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalobligationen) und die Industrie auf (Industrieobligationen), die sich auf diese Weise direkt am Kapitalmarkt Fremdkapital beschaffen. Allgemein: Schuldverhältnis zwischen zwei (oder mehr) Parteien, in dem eine Partei Schuldner, die andere Gläubiger ist.
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