Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Mindestreserve

ist ein Betrag, den -Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank unverzinslich hinterlegen müssen. Die Mindestreservebeträge werden in Prozent von den Verbindlichkeiten der Kreditinstitute, also von den im Passivgeschäft hereingenommenen •Einlagen usw., berechnet. Die Mindestreservesätze werden von der Deutschen Bundesbank zur Steuerung der Entwicklung der Geldmenge je nach Erfordernis festgesetzt. Die Möglichkeit der Geldschöpfung der Banken wird dadurch beeinflußt. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, einen bestimmten Teil seiner kurz- und mittelfristigen Einlagen (Giro-, Termin- und Spareinlagen) als unverzinsliches Guthaben bei der Bundesbank zu unterhalten. Ursprünglich dienten Mindestreserven allein der Sicherheit der Kunden und der Garantie einer dauerhaften Zahlungsfähigkeit der Banken. Heute gelten sie vielmehr als ein geldpolitisches Instrument der Zentralbanken, um die Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld zu Steuern. Die Höhe der Mindestreserve wird von der Zentralbank auf Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes der Einlagen der Kunden der jeweiligen Geschäftsbank festgelegt. Hat eine Geschäftsbank einen Betrag bei der Zentralbank angelegt, der die Mindestreserve übersteigt, so gilt dies als Überschussreserve. (Mindestreservesätze) Die Kreditinstitute müssen gemäß der »Anweisung der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven« (eine Anweisung gem. § 16 BBankG) bei der Deutschen Bundesbank zinslos eine sog. »Mindestreserve« hinterlegen, wobei sich die Höhe dieser Mittel nach Art und Höhe des Einlagenstandes (Einlagen der Nichtbanken) des Kreditinstitutes richtet. Die Mindestreservesätze für Termin-, Sicht- und Spareinlagen sind unterschiedlich hoch. Für Sichteinlagen gelten die höchsten und für Spareinlagen die niedrigsten Sätze. Im ESZB sind die Kreditinstitute verpflichtet (gem. EZB-Verordnung über Mindestreserven nach Art. 19.1 EZB/ESZB-Statut), einen bestimmten Teil ihrer Verbindlichkeiten als Pflichtguthaben auf Reservekonten bei den nationalen Zentralbanken zu halten. Die M. wird zum Satz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte verzinst. Das Mindesreserve-Soll eines Institutes errechnet sich aus der Mindestreservebasis und den Mindestreservesätzen. Zu den reservepflichtigen Verbindlichkeiten, die zurzeit mit einem Reservesatz von 2 % belegt werden, zählen täglich fällige Einlagen sowie Einlagen mit vereinbarter Laufzeit und Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, die Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu zwei Jahren und die Geldmarktpapiere. Für reservepflichtige Verbindlichkeiten in Form von Einlagen mit vereinbarter Laufzeit und Kündigungsfrist von mehr als zwei Jahren, von Repogeschäften und von Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von mehr als zwei Jahren gilt zurzeit der Reservesatz von 0 %. Kreditinstitute, deren Mindestreserve-Ist größer als das Mindestreserve-Soll ist, verfügen über eine sog. Überschussreserve; darüber können sie jederzeit frei (kostenlos) verfügen.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Mindestrendite, Mindestrentabilität
 
Mindestreserve im Eurosystem
 
Weitere Begriffe : Depotverwaltung | Selbstidentität | arbitrieren, Arbitrierung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.