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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Sichteinlagen

Das jederzeit verfügbare Guthaben auf einem Girokonto. Der Inhaber kann unbeschränkt und ohne vorherige Kündigung in Höhe des Guthabens und eines eventuell zusätzlich eingeräumten Dispositionskredits von seinem Konto Beträge per Überweisung auf andere Konten übertragen, Schecks im Rahmen der verfügbaren Summe ausstellen oder Bargeld abheben.

Sichteinlagen dienen nicht der Geldanlage sondern der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Anders als bei Sparguthaben, Termineinlagen oder der Anlage in Geldmarktfonds kann der Inhaber von Sichteinlagen ohne Rücksicht auf Kündigungsfristen, Strafzinsen oder eventuelle Kursverluste unbeschränkt und jederzeit über die auf seinem Konto gutgeschriebenen Beträge verfügen. Deshalb wird auch von täglich fälligem Geld gesprochen.

Da die kontoführenden Institute wegen der täglichen Fälligkeit die bei ihnen auf Girokonten eingezahlten Beträge nur in geringem Umfang als Basis für die Vergabe von Krediten nutzen könne, zahlen sie für Sichteinlagen auf Girokonten gar keine oder nur sehr geringe Zinsen.

Dem Inhaber des Kontos wird regelmäßig ein Kontoauszug zur Verfügung gestellt. Ihm können alle Gutschriften und Abbuchungen entnommen werden. Als Ergebnis dieser Zahlungsvorgänge ergibt sich ein Saldo. Er zeigt entweder das noch vorhandene Guthaben oder eine Kontenüberziehung (Soll) an. Als Kontokorrentkredit wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden ein Betrag vereinbart, bis zu dem der Soll-Saldo (also der kurzfristige Kredit) höchstens steigen darf.

Den Inhabern von Girokonten wird von Banken und Sparkassen neben dem Guthaben auf dem Konto meist ein Dispositionskredit zur Verfügung gestellt. Über diesen Betrag kann der Kontoinhaber ebenso wie über sein Guthaben jederzeit verfügen, ohne besondere Formalitäten beachten zu müssen. Die Dispositionskredite sind nicht zur Finanzierung längerfristiger Kreditgeschäfte gedacht und sinnvoll, da die Zinsen relativ hoch sind. Sie sollen kurzfristige Überziehungen des Kontos, die durch unterschiedliche Fristigkeiten von Zahlungseingängen und Überweisungen entstehen, ohne großen bürokratischen Aufwand ermöglichen.

Sichteinlagen sind Guthaben bei einem Kreditinstitut ohne Festlegung einer bestimmten Laufzeit, über die jederzeit durch den Kunden frei verfügt werden kann. oder täglich fällige Einlagen. Dies sind die von monetären Finanzinstituten (von einer Vielzahl von Geldgebern aufgrund typisierter Verträge) entgegengenommenen Gelder (wozu auch Gutschriften im bargeldlosen Zahlungsverkehr oder aus der Kreditgewährung zählen), für die keine Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart wird. Die auf Konten bei monetären Finanzinstituten gehaltenen S. sind größtenteils nicht bzw. nur sehr gering verzinslich. S. dienen dem laufenden Zahlungsverkehr; nicht der Geldanlage, wie z. B. Spareinlagen. Vgl. Termineinlagen.



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Weitere Begriffe : Devisenkurssicherung | Schengener Abkommen | Unternehmenskonzentration
 
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