Sichteinlagen, -depositen
Täglich fällige Einlagen, die von Nichtbanken oder anderen Banken (Interbankgutha-ben) bei Banken unterhalten werden und vor allem der Abwicklung des (bargeldlosen) Zahlungsverkehrs über Kontokorrent-, Giro-, Scheckkonten u. ä. dienen. Sind nicht Geldanlagen. Obgleich de jure jederzeit abrufbar, ist ein Teil dieser Mittel für die aufnehmenden Banken längerfristig disponibel, da sich infolge von Prolongation und Substitution ein bestimmter »Bodensatz« bei der Bank bildet. Dieser wird mit zunehmender Grösse und Filialisie-rung einer Bank tendenziell anwachsen, da der interne Verrechnungsfaktor, d.h. der Prozentsatz der unbaren Auszahlungsverfügungen der Bankkundschaft, der ohne Inanspruchnahme von Zentralbankgeld, also ausschl. durch Umbuchung (interne Verrechnung) in den Büchern der Bank abgewickelt werden kann, ansteigt, ein bei den in manchen Banken in jüngerer Zeit angestellten Überlegungen zur Reduzierung der Zahl der Filialen nicht zu unterschätzender Faktor. Auf dem Bodensatzeffekt beruht letztl. auch die Transformation formell kurzfristiger Einlagen in formell und materiell längerfristige Anlagen im Aktivgeschäft (Fristentransformation). Sichteinlagen stellen wegen ihrer (meist) Nicht- bzw. sehr geringen Verzinsung und dem Bodensatzeffekt - bezogen auf die Zinsmarge - eine günstige Refinanzierungsquelle der Banken dar.
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