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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Termineinlagen

Bei dieser Form der Geldeinlage (Einlagengeschäft) handelt es sich um Gelder, die den Kreditinstituten für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Sie werden auch als befristete Einlagen bezeichnet. Je nachdem, ob eine feste Laufzeit für die Einlage oder eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, unterscheidet man Festgelder und Kündigungsgelder.

Festgelder sind die gebräuchlichste Form der Termineinlage. In aller Regel legt der Kunde Termingeld in runden Beträgen an, wobei auch eine Mindesteinlage gefordert wird, die jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut wechselt. Termingelder, die Kreditinstitute beieinander einlegen, dienen ihnen als Liquiditätsreserve.

Im Gegensatz zu den Sichteinlagen werden Termineinlagen bei weitem besser (oder überhaupt) verzinst. Die Zinshöhe richtet sich nach der eingelegten Summe und nach der Laufzeit bzw. der Kündigungsfrist. Je höher der Betrag und je länger die Laufzeit, desto besser wird beispielsweise eine Festgeldanlage verzinst.

Befristete Einlagen sind für Kreditinstitute von großem Interesse. Zum einen ist die eingelegte Geldsumme relativ hoch, zum zweiten kann das Institut wegen der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist genau absehen, wie lange ihm die Gelder als Finanzierungsmittel für andere Geschäftsfelder (z. B. das Kreditgeschäft) zur Verfügung stehen (kalkulatorische Sicherheit). Sowohl die gewisse Höhe der Einlage als auch die kalkulatorische Sicherheit ermöglichen den Banken, in der Regel auch höhere Zinsen zu zahlen als bei Spareinlagen, der dritten Säule des Einlagengeschäfts. Finanzmittel, die Banken für einen gewissen Zeitraum als Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden. Zu unterscheiden sind dabei Festgelder, die für eine bestimmte Zeitspanne unkündbar angelegt werden, und Kündigungsgelder, die nur eine vereinbarte Kündigungsfrist, ansonsten aber keine zeitliche Begrenzung aufweisen. Die Laufzeiten bzw. Kündigungsfristen sind zumeist normiert, i.d.R. auf 1, 3 oder 6 Monate bzw. 1, 2 oder mehrere Jahre. Nicht zu den Termineinlagen gehören - Spareinlagen, obwohl auch diese eine Kündigungsfrist aufweisen. Die Verzinsung der Termingelder steigt im Normalfall (normale Zinsstruktur) mit der Länge der vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigungsfrist. Wenngleich Einleger (Gläubiger) formaljuristisch kein Recht haben, ihre Einlage vor Fälligkeit zurückzufordern, so werden doch Banken einem vorzeitigen Zahlungsbegehren aus Image-gründen im allg. nachkommen, dafür aber ein Entgelt verlangen. Termineinlagen werden v.a. von Unternehmen, öffentlichen und privaten Haushalten sowie von Kreditinstituten untereinander gehalten. Sie dienen der vorübergehenden Anlage von Kassenbeständen. Je nach Restlaufzeit und faktischer Verfügungsmöglichkeit des Einlegers während der Laufzeit sind Termineinlagen unterschiedlich liquide. Zeitweise rechnete die Deutsche Bundesbank Termineinlagen unter drei Monaten zum Geldvolumen. Neuerdings werden alle Termineinlagen unter vier Jahren als Quasigeld bezeichnet und zum erweiterten Geldvolumen M2 gerechnet. In die Berechnung der Mindestreserven gehen Termineinlagen mit dem für befristete Verbindlichkeiten jeweils geltenden Satz ein. Guthaben bei Kreditinstituten mit fester Laufzeit (üblicherweise drei bis zwölf Monate), die vorher mit der Bank vereinbart worden ist. Die Zinssätze für Termineinlagen können je nach vereinbarter Laufzeit variieren. Siehe auch: Festgeld , Termingelder oder Einlagen mit vereinbarter Laufzeit. Einlagen, die Geld-und Kreditinstitute von ihren Kunden oder von anderen Instituten für eine bestimmte Zeit und gegen einen festen Zinssatz überlassen werden. In den Bankenstatistischen Gesamtrechnungen der Europäischen Währungsunion werden die T. nach Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu einem Jahr, von über einem bis zu zwei Jahren und von mehr als zwei Jahren differenziert. Die Verzinsung von T. ist i. d. R. höher als die von Spareinlagen. Vgl. Sichteinlagen.



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