Termineinlagen, -depositen
Timedeposits. Auch: befristete Einlagen; allg. Depositen. Einlagen bei Banken, die grunds. keine Zahlungsverkehrsfunktion erfüllen, sondern vorübergehend zinsbringend angelegt werden; sie kommen in 2 Formen vor: 1. als Festgeld: Festlegung für von vornherein vereinbarte Frist, nach deren Ablauf die Einlage ohne besondere Kündigung fällig wird; 2. als Kündigungsgeld: Der Kunde kann nur unter Einhaltung einer besonderen Kündigungsfrist über seine Einlage verfügen, sei denn, die betr. Bank stimmt vorzeitiger Verfügung zu, was i. d.R. aus Standinggründen - mit Zinsrückrechnung - erfolgt. Termineinlagen sind für den Geldanleger dann von Bedeutung, wenn diesem vorübergehend liquide Mittel zur Verfügung stehen, für die sich keine günstige alternative Verwendungsmöglichkeit bietet. Besonders attraktiv werden Termineinlagen in Phasen, in denen die Zentralbank eine restriktive Geldpolitik verfolgt, sodass die von den Banken für Mittel zur kurzfristigen Refinanzierung angebotenen Zinssätze die Renditen anderer Geldanlagen übertreffen können. Sowohl für die Banken als auch für den Anleger haben befristete Einlagen den Vorzug, dass sie infolge ihrer genauen Terminierung und ihres von vornherein bekannten Ertrages beiden Marktparteien genauere Dispositionen ermöglichen als Sichteinlagen.
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