Liquide Mittel
Bezeichnung für vorhandene flüssige Mittel, Zahlungsmittel, d.h. solche, die nicht erst in Geld umgewandelt werden müssen. Bei der Unterscheidung in primär- und sekundärliquide Mittel gilt das allerdings nur für erstere. Je nach Zeiterfordernis und Schwierigkeit dieser Umwandlung unterscheidet man liquide Mittel erster Ordnung (Kassenbestand, Postscheck- und Bankguthaben, diskontfähige Wechsel), zweiter Ordnung (Forderungen, Effektenbestände, gut verkäufliche Halb- und Fertigwaren) und dritter Ordnung (schwer verkäufliche Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).
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