Kündigungsgeld
zu den Termineinlagen zählende Einlage (Einlagengeschäft), die aufgrund einer zwischen einem Kreditinstitut und dem Kunden getroffenen Vereinbarung erst nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist fällig wird. Üblich sind Kündigungsfristen von 30, 60, 90 und 180 Tagen. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, werden Kündigungsgeld nach Eintritt der Fälligkeit als Sichteinlagen (täglich fällige Gelder) behandelt. Die Verzinsung richtet sich i. Allg. nach der Kündigungsfrist und der Betragshöhe. Je länger die Kündigungsfrist und je größer der Anlagebetrag ist, desto höher ist i. Allg. der Zinssatz. Kündigungsgeld kommen relativ selten vor. I. d. R. werden Termineinlagen in Form von Festgeldern angelegt.
Vgl. auch: Einlagen
Art des Termingeldes bzw. der Termin- oder befristeten Einlagen. Werden einer Bank mit bestimmter Kündigungsfrist überlassen, nicht - wie Festgeld - mit einer vereinbarten Laufzeit. Häufige Kündigungsfristen sind 30, 60, 90, 120 und 180 Tage. Die Zinssätze richten sich in gewissem Masse u.a. nach der Kündigungsfrist aus. Rechtlich Darlehen nach § 607 BGB.
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