Repogeschäft
Verkaufs- und Rückkaufsvereinbarung i.d.Repogeschäft unter Banken u.dgl. in Gestalt des Verkaufs von Wertpapieren bei gleichzeitiger Übernahme der Verpflichtung zum Rückkauf dieser Titel zu einem vorgegebenen Preis an einem im Voraus festgelegten zukünftigen Datum (Pensionsgeschäft). Ein Repogeschäft ist - wie auch unbesicherte Interbankenkredite, kurzfristige Wertpapiere und Derivate usw. - ein Geldmarktinstrument, d.h. eine Transaktion mit Laufzeit zwischen 1 Tag und 1 Jahr. Überwiegend sind bei Reposchäften als Sicherheiten verwendete Vermögensobjekte Schuldverschreibungen, doch werden auch Dividendenwerte eingesetzt, obwohl die ope-rationale Handhabung solcher Repos schwieriger ist. Wesentliches Unterscheidungsmerkmal von Repogeschäften ist, dass sie zur Beschaffung von Liquidität wie auch von Wertpapieren geeignet sind. Allerdings unterscheiden sie sich von einem Kredit, der durch Wertpapiere besichert ist, durch spezif. Verfahren und Rechtsstruktur. Der Kreditnehmer (Wertpapiergeber) zahlt dem Kreditgeber (Wertpapiernehmer) bei Fälligkeit des Darlehens den ursprünglich gegebenen Betrag zurück zzgl. der darauf fälligen Zinsen. Der entspr. Zinssatz ist der Reposatz. Der Unterschied zum unbesicherten Barkredit besteht darin, dass der Kreditnehmer in einem Repogeschäft dem Kreditgeber Sicherheiten i.d. Repogeschäft in Form von Wertpapieren zur Verfügung stellt. Am Ende der Transaktion erhält der Kreditnehmer die Sicherheiten zurück. Sie dienen in erster Linie dazu, den Kreditgeber gegen einen Ausfall des Kreditnehmers abzusichern. Da die Wertpapiere als Sicherheit fungieren, können sie bei einem Ausfall des Geschäftspartners am Markt verkauft werden, um den geliehenen Betrag zurückzuerlangen. Effektive Absicherung ist jedoch nur gegeben, wenn der Marktwert der Sicherheiten mind. so hoch ist wie der ausgereichte Kredit zzgl. der während der Laufzeit der Transaktion anfallenden Zinsen. Dabei ist vor allem der Möglichkeit nachteiliger Veränderung des Marktwerts der Sicherheiten Rechnung zu tragen. Aus diesem Grunde entspricht der Wert der zu Beginn des Kreditgeschäfts gestellten Sicherheiten nicht dem geliehenen Betrag, sondern ist höher. Nach Abzug eines bestimmten Prozentsatzes (Sicherheitsabschlag) muss der Verkaufswert der Sicherheiten der Höhe des Kreditbetrags mind. entsprechen. Während der Laufzeit des Repoge-schäfts wird daher eine tägliche Marktbewertung der Sicherheiten (Mark-to-Market) vorgenommen, wobei ihr Wert nach Abzug des Sicherheitsabschlags dem Gesamtwert aus geliehenem Barbetrag und aufgelaufenen Zinsen entsprechen muss. Ist der Wert niedriger, so gilt die Transaktion als unterbesichert und der Kreditnehmer hat dem -geber einen Margenausgleich (i.A. in Form weiterer Sicherheiten) zu zahlen. Ist der Wert höher, so ist die Transaktion überbesichert und der Kreditgeber zahlt dem -nehmer einen Margenausgleich (üblicherw. durch Rückgabe eines Teils der Sicherheiten). Aus rechtlicher Sicht unterscheidet sich ein Repogeschäft von einem besicherten Barkredit i. Hinbl. a. die ihm zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisse (Verkaufs- und Rückkaufsvereinbarung). Der Kreditnehmer wird als Verkäufer bez., der Kreditgeber als Käufer. Aus Sicht des Verkäufers handelt es sich bei der Transaktion um ein Repogeschäft, also Verkauf und Rückkauf von Wertpapieren. Aus Sicht des Käufers hingegen handelt es sich um ein inverses Repogeschäft (Rever-serepo), d.h. Kaufund Wiederverkauf von Wertpapieren. Wenngleich Repogeschäfte sowohl Merkmale von endgültigen Käufen bzw. Verkäufen als auch von Kreditgeschäften aufweisen, handelt es sich doch um ein eigenständiges Finanzinstrument. Zum einen werden sämtliche Bedingungen eines Repogeschäfts im Voraus vereinbart, nämlich der Kurs für den ursprünglichen Verkauf der Wertpapiere (d. h. der Marktkurs am Eröffnungstag), der Reposatz, der Sicherheitsabschlag sowie Datum und Preis für den Rückkauf der Wertpapiere (zum ursprünglichen Verkaufspreis). Zudem unterscheidet sich ein Repogeschäft von einem Darlehen auf Grund der vollständigen Eigentumsübertragung der Wertpapiere vom Verkäufer auf den Käufer, der somit die Wertpapiere ohne rechtliche Einschränkungen anderweitig verwenden kann. Da Repogeschäfte zeitlich befristete Transaktionen sind, bleibt der Verkäufer jedoch den Kursschwankungen der im Rahmen der Transaktion als Sicherheiten gestellten Wertpapiere ausgesetzt. Ebenso werden bei den meisten Repogeschäften etwaige Zahlungsströme oder mit den Wertpapieren verbundene wirtschaftliche Rechte, die während der Laufzeit des Repogeschäfts wirksam werden, auf den Verkäufer zurück übertragen.
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