Pensionsgeschäft
Ein Pensionsgeschäft beinhaltet die Veräußerung von Wechseln, Wertpapieren, Forderungen oder sonstigen Vermögensobjekten, bei der gleichzeitig eine Rücknahmevereinbarung zwischen den Parteien geschlossen wird. Bei einem echten Pensionsgeschäft besteht für den Pensionsnehmer also die Pflicht, den Gegenstand zu einem bestimmten Termin zurück zu übertragen. Bei einem unechten Pensionsgeschäft ist er lediglich hierzu berechtigt. Wenn eine Zentralbank Pensionsgeschäfte im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik mit den Geschäftsbanken abschließt, haben diese den geldpolitischen Vorteil einer nur befristeten Bereitstellung von Zentralbankgeld.
(=Repogeschäft) zeitlich befristete Obertragung von Vermögenswerten (z.B. von Wertpapieren) an einen Pensionsnehmer, der zur Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt verpflichtet ist (echtes Pensionsgeschäft) oder das Recht dazu hat (unechtes Pensionsgeschäft), während der Pensionsgeber die Verpflichtung zur unbedingten Rücknahme eingeht. Zur Bereitstellung von Zentralbankgeld hat die Deutsche Bundesbank von 1973-1982 Wechselpensionsgeschäfte eingesetzt und seit 1979 Wertpapierpensionsgeschäfte. Letztere entwickelten sich ab Mitte der 80er Jahre zur Hauptquelle der Zentralbankgeldbereitstellung. Devisenpensionsgeschäfte (seit 1979) dienten ausschließlich zur Abschöpfung von Zentralbankgeld. Die Europäische Zentralbank bedient sich bei ihren geldpolitischen Geschäften in großem Maßstab befristeter Transaktionen, wobei die Möglichkeit der Besicherung auf Basis von Vo1Irechtsübertragung, Forderungsabtretung, Verpfändung und gemischter Verfahren besteht. Die Bundesbank als nationale Zentralbank und integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken hat sich gegen Reposchäfte entschieden; sie zieht stattdessen eine reine Pfand-Lösung vor, welche die Bildung eines Pfandpools und Orientierung am Gesamtbeleihungswert der Sicherheiten und den Geschäftspartnern der Bundesbank große Flexibilität bei ihren Dispositionen bezüglich der Sicherheiten erlaubt.
Bei einem Pensionsgeschäft werden zur vorübergehenden Liquiditätsbeschaffung Forderungen oder Wertpapiere mit der Verpflichtung verkauft, diese zu einem beim Verkauf bereits festgelegten Termin und Preis zurückzukaufen. Diese Geschäfte werden insbesondere von Banken untereinander getätigt. Die Bundesbank betreibt das Pensionsgeschäft im Rahmen ihrer Offenmarktpolitik: Ankauf mit Rückkaufsverpflichtung von bundesbankfähigen Inlandswechseln oder AnkaufNerkauf lombardfähiger festverzinslicher Wertpapiere.
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