Marktkurs
1. Preis (Kurs) eines Finanzinstruments i. w. S. an dem Markt, an dem es gehandelt wird. 2. Nach dem Eigenmittelgrundsatz sind als Marktkurse die zum Geschäftsschluss des jeweiligen Meldestichtags amtlich festgestellten Kurse oder ermittelten Marktpreise heranzuziehen. Abweichend davon dürfen Schuldverschreibungen u.a. festverzinsliche Wertpapiere im Bestand mit 90% des Buchwerts sowie börsennotierte Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere im Bestand mit 80% des Buchwerts angesetzt werden, sofern das Institut keine Marktbewertung durchführt. Von den Buchwerten der Aktivposten sind Wertberichtigungen für das Länderrisiko, Pauschal- und Einzelwertberichtigungen abzusetzen. Auf ausländische Währungen lautende Aktiv-und Passivposten sind zu dem von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (ESZB-Referenzkurs) in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird (Euro). Bei Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu Grunde zu legen.
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