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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Geschäftsschluss

I.S.d. GroMiKV täglich 24:00 Uhr MEZ/MESZ. Die BaFin kann auf Antrag eines Instituts, das international tätig ist, insbes. Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in anderen Zeitzonen errichtet hat, einen anderen Zeitpunkt festsetzen, der besser auf die individuellen Bedürfnisse des Instituts zugeschnitten ist, z.B. Handelsaktivitäten des Instituts angemessen Rechnung trägt. Die Entscheidung ergeht auf Antrag; sie steht im Ermessen der BaFin; diese wird im Regelfall dem Antrag entsprechen, sofern das Institut das Erfordernis plausibel darlegt.



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