öffentlich-rechtliche Banken
Auch: öffentliche Banken. Banken, die eine öffentlich-rechtliche Rechtsform -Anstalt des öffentlichen Rechts, Körperschaft des öffentlichen Rechts - haben. Daneben gibt es Banken, die diesem Bereich zuzurechnen sind, obwohl sie eine privatrechtliche Rechtsform aufweisen; ihre Anteile werden dann aber von öffentlich-rechtlichen Körperschaften ganz oder überwiegend gehalten. Träger können der Bund, ein Bundesland, eine Gemeinde, ein öffentlichrechtlicher Zweckverband und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Die Banken stehen teilw. mit den übrigen Bereichen der Bankwirtschaft im Wettbewerb, teilw. arbeiten sie nicht im Konkurrenzbereich mit jenen, sondern erfüllen eher Aufgaben im gesamtwirtschaftlichen Interesse. Die Institute unterliegen überwiegend der Aufsicht durch die BaFin aber auch - als Sonderaufsicht daneben bestehen geblieben - einer öffentlichen Aufsicht meist durch die Trägerkörperschaft.
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