Fazilität
Facility
Allgemeine Bezeichnung im Außenwirtschaftsgeschäft für von Banken anderen Banken oder Unternehmen zur Verfügung gestellte Finanzierungsrahmen unter anderem zur Kreditaufnahme oder für die garantierte Emission von Schuldtiteln (zum Beispiel Certificate of Deposit (CD), Note Issuance Facility (NIF) (»Absicherungs-Fazilität), (Kreditfazilitäten des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Form von Sonderziehungsrechten (SZR)).
Als (ständige) Fazilitäten werden die Zinssätze der Europäischen Zentralbank (EZB) für Kredite an Banken bezeichnet. Früher waren das die Leitzinsen der Deutschen Bundesbank. Unterschieden wird zwischen zwei Fazilitäten. Deren Sätze schaffen die Ober- und Untergrenze des Zinskorridors für Tagesgeld. Die Fazilitäten haben die Funktion, Übernachtliquidität im Zahlungsverkehr zwischen den Geschäftsbanken und den Zentralbanken abzuschöpfen oder bereit zu stellen. Obere Grenze: Spitzenrefinanzierungsfazilität (früher Lombardsatz); Untere Grenze: Einlagefazilität (früher Diskontsatz).
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