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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Diskontsatz

Den Diskontsatz, der auch als Leitzins bezeichnet wurde, legte früher die Bundesbank fest. Er war ein Instrument zur Steuerung der volkswirtschaftlichen Geldmenge. Der Diskont hatte eine wichtige Signalfunktion für die von privaten Banken bei der Kreditvergabe geforderten oder für Einlagen gezahlten Zinsen. Nach Beginn der Europäischen Währungsunion hat der Diskontsatz seine Bedeutung verloren, da er von der Europäischen Notenbank nicht mehr eingesetzt wird.

Technisch gesehen handelte es sich beim Diskontsatz um den Zinssatz bei Wechselgeschäften. Über den von ihr jeweils festgelegten Diskontsatz ermittelte die Bundesbank den Betrag, den sie Banken für den Ankauf von Wechseln zahlte. Insofern stellte er einen Vorschusszins dar: Die Banken erwarben die Wechsel von Geschäftsleuten, die Bargeld benötigten, und gaben diese Wechsel an die Bundesbank weiter, wenn sie sich ihrerseits Geld beschaffen (refinanzieren) wollten. Indem die Bundesbank den Diskontsatz festlegte, macht sie die Finanzierung von geschäftlichen Transaktionen über die Ausgabe von Wechseln teurer oder billiger.

An die Stelle des Diskontsatzes ist in der Europäischen Währungsunion der von der Frankfurter Zentralbank jeweils festgelegte Leitzins getreten.

Der Diskontsatz wurde vom Zentralbankrat, dem obersten währungspolitischen Organ der Bundesbank, festgesetzt und dient als Regulativ bei der Geldversorgung und hinsichtlich des Zinsniveaus. Den Diskontsatz berechnete die Deutsche Bundesbank beim Ankauf von Akzepten (Wechseln) von den Kreditinstituten, der damit auch als Grundlage für die Zinsberechnung der Banken gegenüber ihren Kunden beim Wechselankauf diente. Veränderungen beim Diskontsatz waren meistens gleichzeitig mit Veränderungen des Lombardsatzes verbunden. Den Diskontsatz in Verbindung mit dem Lombardsatz bezeichnet man auch als »Leitzins«. Leitzinsen beeinflussen die Wirtschaftsentwick- lung. Durch niedrige Leitzinsen wird die Konjunktur angekurbelt, und hohe Leitzinsen verengen den Kreditspielraum für die Banken und dämpfen dadurch die Preisentwicklung. Gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DUG) wird der Diskontsatz aus Anlass der Einführung des Euro zum 1 .1.1999 durch den Basiszinssatz ersetzt, der von der Europäischen Zentralbank festgelegt wird. Siehe auch: Bundesbank, Europäische Zentralbank, Lombardsatz, Leitzins, Basiszins, Spitzenrefinanzierungsfazilität , auch Eskont (in Österreich). Zinssatz (als Prozentsatz pro Jahr ausgedrückt), den eine Zentralbank für die Gewährung eines Diskontkredits Geschäftsbanken in Rechnung stellt. Bis zum Jahresende 1998 war dies in Deutschland der niedrigste Zinssatz der Deutschen Bundesbank und zugleich der „erste" Leitzinssatz. Vgl. Basiszinssatz. Siehe Diskontpolitik



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