Diskontpolitik
Bezeichnung für die Festlegung der Bedingungen für den Ankauf von Wechseln durch die Deutsche Bundesbank. Auch Rediskontpolitik genannt, da Wechsel von den Kreditinstituten angekauft werden, die diese von ihren Kunden angekauft haben. Durch die Veränderung der Bedingungen des Ankaufs stellt die Diskontpolitik ein wichtiges Instrument dar, welches es der Bundesbank erlaubt, die Geldschöpfung der Kreditinstitute zu beeinflussen. Siehe auch Rediskont.
bildete lange Zeit im Rahmen der Refinanzierungspolitik das wichtigste geld- und kreditpolitische Steuerungsinstrument einer Zentralbank. Im - Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) wird die Praxis in gewissem Umfang durch geldpolitische Geschäfte auf Basis von Kategorie-2-Sicherheiten weiter geführt. Außer bei den Ständigen Fazilitäten spielen Handelswechsel v.a. für die Offenmarktkredite des ESZB eine Rolle. Im Gegensatz zur traditionellen Diskontpolitik verbleibt jedoch die Initiative auf seiten des ESZB. Außerdem werden die Geschäfte, bei denen Handelswechsel als Sicherheiten (Pfand zugunsten der Deutschen Bundesbank) dienen, unter den Bedingungen des offenen Marktes abgewickelt. Die Deutsche Bundesbank stellte bis Ende 1998 über die Diskontpolitik den Banken Zentralbankgeld durch die Gewährung von Rediskontkrediten zum Diskontsatz zur Verfügung. Dies geschah hauptsächlich durch den Ankauf von Handelswechseln, möglich war aber auch der Ankauf von Schatzwechseln des Bundes, der Länder und der Sondervermögen des Bundes. Im Rahmen der qualitativen Diskontpolitik wurden die Anforderungen bestimmt, durch die Wechsel Rediskontierfähigkeit erlangen. Das Bundesbankgesetz legte nur die Mindesterfordernisse für rediskontierfähige Wechsel fest: Aus den Wechseln sollten drei als zahlungsfähig bekannte Verpflichtete haften, die Wechsel mußten innerhalb von drei Monaten, vom Tage des Ankaufs an gerechnet, fällig sein, und sie sollten gute Handelswechsel (auf der Grundlage von Warenlieferungen oder Dienstleistungsgeschäften) sein. Im Rahmen der quantitativen Diskontpolitik wurden den Banken zur mengenmäßigen Begrenzung der Rediskontkredite Rediskontkontingente eingeräumt und je nach geldpolitischen Erfordernissen reduziert oder erhöht. Im Rahmen der Diskontsatzpolitik wurde mit dem Diskontsatz die Höhe des Zinses bestimmt, zu dem die Banken den Rediskontkredit beanspruchen konnten. A.R. Literatur: Deutsche Bundesbank (1993c). Issing, O. (1996). v. Spindler, J., Becker, W., Starke, O.E. (1973)
Regulativ der Deutschen Bundesbank als kreditpolitisches Steuerinstrument zur Beeinflussung und Regulierung der Geldversorgung und des Zinsniveaus.
Siehe auch: Diskontsatz
Gestaltung des Ankaufs von (bereits einmal diskontierten) Wechseln (aus dem Portefeuille von Geschäftsbanken) seitens der Zentralbank über Diskontsatz und Rediskontkontingente. Spielte in Deutschland im Rahmen der Refinanzierungspolitik der Deutschen Bundesbank bis zum 31.12.1998 eine wichtige Rolle. Die D. ist mit dem Übergang zur WWU entfallen.
Das Wechseldiskontgeschäft ist mit das bedeutendste Aktivgeschäft der Banken. Die Banken kaufen einen noch nicht fälligen Wechsel. Für die Zeit bis zum Fälligkeitstermin ziehen sie einen bestimmten Zins, den - Diskont, ab. Um sich zu refinanzieren, reichen die Geschäftsbanken diese Wechsel, sofern sie “zentralbankfähig” sind, d.h. den Anforderungen der Notenbank genügen, bei der Zentralbank ein. Diese rediskontiert die Wechsel, den Geschäftsbanken fließen liquide Mittel zu, auf deren Grundlage sie weitere Kredite einräumen können. Der Diskontsatz der Notenbank, der in aller Regel unter dem der Geschäftsbanken liegt, wird als der amtliche Diskontsatz, als Bankrate oder als Rediskontsatz bezeichnet.
Bis 1933 war die Diskontpolitik in Deutschland das einzige kreditpolitische Instrument der Reichsbank. Heute werden unter Diskontpolitik alle Maßnahmen zur bewußten Gestaltung der Bedingungen verstanden, zu denen die Notenbank bereit ist, Wechsel von den Geschäftsbanken anzukaufen. Die Notenbank bestimmt und verändert die Diskontrate, sie grenzt das rediskontfähige Material in qualitativer Hinsicht durch materielle und formelle Erfordernisse und in quantitativer Hinsicht durch Kreditkontingentierung und selektive Kreditpolitik ab.
Bei einer Diskontsenkung verbilligt sich der Refinanzierungskredit der Geschäftsbanken. Sie verfügen folglich über mehr Zentralbankgeld und können mehr Kredite vergeben. Wird der Diskontsatz erhöht, so bedeutet das für die Geschäftsbanken höhere Refinanzierungskosten. Man erwartet, dass durch die Zinserhöhung Lagerhaltung, Investitionsneigung und Produktionsaufträge zurückgehen, dass allgemein eine kontraktive Wirkung eintritt.
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