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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Rediskont

ist der Ankauf von Wechseln von den Kreditinstituten durch die Deutsche Bundesbank. Überwiegend sind zum Rediskont nur Handelswechsel (Wechsel, die aufgrund von Warengeschäften entstanden sind) zugelassen, die 3 gute Unterschriften tragen, an einem Bankplatz (Ort, an dem eine Landeszentralbank oder eine ihrer Niederlassungen sitzt) zahlbar gestellt sind und eine Laufzeit von unter 90 Tagen haben. Durch Rediskont haben die Kreditinstitute die Möglichkeit der Refinanzierung für den Kredit, den sie ihrerseits durch Diskont ihren Kunden gewährt haben. Zur Wahrnehmung der Diskontpolitik setzt die Deutsche Bundesbank den Zinssatz (Diskont) fest, zu dem sich die Kreditinstitute bei ihr refinanzieren können, weiterhin setzt sie die Höchstbeträge (Rediskont-Kontingente) fest, bis zu denen Wechsel zum Rediskont hereingenommen werden dürfen. Dadurch beeinflußt sie das Ausmaß der Geldschöpfung im Bankensystem.



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