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HandelswechselGezogener Wechsel, dessen Grundgeschäft die Entgeltzahlung aus einem Handels- oder Dienstleistungsgeschäft ist. Die Deutsche Bundesbank kauft im Rahmen ihres Diskontgeschäftes nur Handelswechsel an. Sie kann zur Kontrolle eine Grundgeschäftserklärung über das zugrunde liegende Geschäft von den Beteiligten verlangen.
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Weitere Begriffe : Banköffentlichkeitsarbeit | Ursprungslaufzeit, -fristigkeit | konglomeratangehöriges Finanzunternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||
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