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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Handelswechsel

Gezogener Wechsel, dessen Grundgeschäft die Entgeltzahlung aus einem Handels- oder Dienstleistungsgeschäft ist. Die Deutsche Bundesbank kauft im Rahmen ihres Diskontgeschäftes nur Handelswechsel an. Sie kann zur Kontrolle eine Grundgeschäftserklärung über das zugrunde liegende Geschäft von den Beteiligten verlangen.



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Handelswechsel, guter
 
Weitere Begriffe : Banköffentlichkeitsarbeit | Ursprungslaufzeit, -fristigkeit | konglomeratangehöriges Finanzunternehmen
 
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